Lohnt sich die zusätzliche Altersvorsorge noch mit 50+?

Wenn die Zeit knapp wird und der Rentenbeginn fast vor der Tür steht … was tun?

Diese und viele ähnlich geartete Fragen bekommen wir häufig. Der Wunsch und die Bereitschaft ist da, meist auch größere Beiträge, gerade in diesem Alter für die bevorstehende Ruhezeit zurückzulegen. Ein Geheimrezept oder eine pauschale Empfehlung ist jedoch auch hier nicht abzugeben.

50 plus

Die am Markt angebotenen Lösungen über eine Riesterförderung, oder Lösungsvarianten im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (BAV) durch eine Entgeltumwandlung (sofern ein Beschäftigungsverhältnis vorliegt), werden oft mit einer staatlichen Förderung, der zusätzlichen Steuerersparnis und Einsparung von Sozialabgaben argumentiert. Jedoch wird der Nutzen oft außer Acht gelassen.

Die Problematik steckt jedoch im Kern der Mathematik: “Wenn ich zuwenig Zeit zum investieren habe, wird der interessanteste Faktor einer Geldanlage, der Zinseszinseffekt ungenutzt bleiben”. Das angesparte Kapital kommt also fast auschließlich durch die eigene Rücklagenbereitschaft zustanden.

Wenn nun der angesparte Geldbetrag über einen längeren Zeitraum ausgezahlt wird bzw. über eine Rentenleistung ausfinanziert werden muss, dann gehört nicht viel Sachverstand dazu, um erkennen zu können, dass die erhofften Leistungen nicht in der gewünschten Höhe dargestellt werden.

Daher sind oft sogenannte private bzw. ungeförderte Altersvorsorgelösungen, also ohne Zuschuss oder Regulierung vom Gesetzgeber die bessere Wahl, da hier die Flexibilität das “schlagende” Argument sein wird.

Wir raten immer, sich erst einmal für eine Strategie zu entscheiden oder mehrere zu kombinieren und dann erst im 2. Schritt, sich mit der Auswahl geeigenter Anbieter zu beschäftigen. Verlassen Sie sich nicht auf die reinen Phrasen “wir sind Testsieger” oder wurden ausgezeichnet mit dem “Pokal XY” oder haben die “Sternebewertung” durch … , denn Auszeichungen, Testsiege usw.  haben mittlerweile fast alle Anbieter im Repertuar.

Die “Generation 50 plus” sollte zumindest mit der aktuell selbst gemachten Erfahrung, etwas Einfluss auf die Nachfolgenden nehmen und raten, sich frühzeitig mit dem Thema der zusätzlichen Rentenvorsorge zu beschäftigen. Dadurch wird langfristig weniger Liquidität gebunden und ein deutlich größeren Anlageerfolg wird zu verzeichnen sein.

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Erneute Nachbesserung für Riesterverträge geplant!

Die zusätzliche Private und Geförderte Altersvorsorge (Riester) genießt weiterhin eine hohe Aufmerksamkeit in der Politik

 

Wenn gleich der Gesetzgeber am Thema “Wohnriester” einen sprichwörtlichen “Narren” gefressen haben muss, sind einige Neuerungen im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz geplant (aktuell werden diese noch im Finanzausschuss zwischen den Parteien verhandelt). Anders sind diese Aktivitäten nicht zu erklären.

altersvorsorge_verbesserungsgesetz05.2013

Das Gute dabei ist: Das insbesondere Kunden geförderter Sparformen, also auch Fondssparpläne und Versicherungslösungen von den geplanten Neuerungen profitieren würden. Derzeit wird darüber vehandelt, ob zukünftig die Möglichkeit der günstigen Einmalbesteuerung auf die gesamte Auszahlungs- bzw. Rentenphase ausgeweitet wird. Eine jederzeitige Tilgungsmöglichkeit eines bestehenden Darlehens soll dabei ebenfalls möglich werden (also nicht mehr nur zum Laufzeitende eines Vertrages). Ebenso soll die fiktive Verzinsung des Wohnförderkontos (Wohnriester) von bisher 2% auf 1% reduziert werden. Dies würde die Besteuerung in der Auszahlungsphase deutlich senken.

Diskutiert wird auch darüber, ob Entnahmen aus einem Riestervertrag für den altersgerechten Umbau einer Immobilie ermöglicht werden könnten. Eine jederzeitige Entnahme von Kapital aus bestehenden Verträgen wäre ein weiterer großer Vorteil für Fondssparplänen und Riesterrentenverträgen über Versicherungslösungen, da hierbei ja nicht wie beim Wohnriester-Bausparen auf eine Zuteilung gewartet werden müsste.

Die geplante Zinssenkung des fiktiven Wohnförderkontos ( von 2% auf 1%), würde auch die Frage aufwerfen, warum man sich heute schon mit einem Bausparprodukt Zinsen sichern sollte, wenn man dann jederzeit zur Darlehenstilgung das Kapital aus einem Riesterfondssparplan oder z.B. einer fondsgebundenen Riesterrentenversicherung entnehmen kann.

Das eigentliche Argument besteht aber darin, flexibel zu sein gegenüber einer Bausparlösung und später wirklich die Wahl zu haben, ob man das vorhandene Kapital nutzen will, um die verbliebene Darlehensschuld einer Immobilie zu tilgen oder sich doch für eine regelmäßige Rentenleistung zu entscheiden.

Genauer genommen, werden wir ja schon aus den gegeben klimatischen Bedingungen heraus aber auch unserer evulotionären Entwicklung geschuldet, irgendwo immer wohnen müssen.  ;-)

Da der Aspekt anfallender Betriebs- und Bewirtschaftungskosten einer Immobilie immer eine Rolle spielt, ob uns diese nun gehört oder “das Dach überm Kopf” nur gemietet ist, so sind diese monatlichen Kosten durch einen “Nicht-Wohnriestervertrag”, also eine Lösung über einen “Kapitalriester” (Riester-Banksparplan, fondsgebundene- oder klassische Riesterrentenversicherung oder Riester Fondssparplan), in jedem Fall eine Unterstützung zur Altersvorsorge. Im Übrigen ist dies immer förderunschädlich, in dieser Verwendung!

Aber wie immer gilt auch hier, die geeignete Lösung zu finden ist das eine, den richtigen Anbieter das andere und dabei helfen wir.

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Die Gefahr der Niedrigzinspolitik der EZB

Was heute gut scheint, ist langfristig Gift.

Anlageerfolge in der Altersvorsorge immer schwieriger – bei falscher Produktauswahl!

Blumeneuro

Das durch die EZB geschaffene Niedrigzinsniveau soll eigentlich das Wirtschaftswachstum ankurbeln. Tut es auch. Das aktuell erreichte Rekordtief von 0,5% im Leitzins, das vermeintliche “Schlaraffenland” in der aktuellen Hypothekenlandschaft für Verbraucher, birgt jedoch Gefahren, mit wesentlichen Folgen für die Altersvorsorge. Die Sparguthaben unterliegen einer ständigen Entwertung, sieht man für einen Moment lang davon ab, gibt es sicher kurzfristig positive Effekte. Da die Konsumfreude deutlich gestiegen ist. Was wiederum das augenblickliche Wirtschaftswachstum erheblich beeinflusst.

Blickt man jedoch etwas weiter in die Zukunft, wird das immer weiter entwertete Kapital, später den Rentenhaushalten fehlen. Die “Staatschuldenkrise” mit günstigen Zinsen zu lösen ist also trügerisch und wir am Ende auf uns Verbrauchern verlagert. Sicher ist der heutige Konsumdrang damit befeuert, die Auftragsbücher der Unternehmen sind voll, Arbeitslosenzahlen sinken usw.

Geld anlegen schein uninteressant zu sein und trotz guter Börsenentwicklung scheut der Deutsche dieses Investment. Zu tief sitzen noch die Erfahrungen aus dem letzten Börsenjahrzehnt. Somit wird eher der niedrige Anlagezins hingenommen, fleißig konsumiert oder in Immobilien investiert.

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Der längste Schlussverkauf aller Zeiten – hat er schon begonnen?

Garantiezinsen in Altervorsorgeprodukten – ein Auslaufmodell?

In Berlin wird regiert – mal gucken was passiert. Ob die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) sich dem drohenden Druck der Branche beugt und mittelfristig reagiert, wird sich noch zeigen.

Schlussverkauf

Eine vage Theorie, mag der ein oder andere sagen. Recht hat er, wir wissen es auch nicht. Jedoch, wenn man sich dem internationalen Vergleich stellt, ist für viele weltweit agierende Versicherungsunternehmen, Deutschland ein Exot in der Anlagementalität, speziell im Bereich von Vorsorgeprodukten. Der Old Mutual Konzern, einer der 10 größten Versicherungskonzerne weitweit, verabschiedete sich bereits Anfang diesen Jahres mit seiner Unternehmenstochter, der Skandia Deutschland LV AG aus diesem Segment, in dem sie das Neugeschäft für Garantieprodukte einstellt und “nur” noch verwaltende Aufgaben für die bestehenden und erfolgreich aufgebauten Vorsorgeverträge übernimmt.

Als Innovationskraft am deutschen Versicherungsmarkt im Bereich von Fondspolicen bekannt, sah sich die Skandia unter den Garantiezwängen in Verbindung mit dem sich bietenden Anlagemöglichkeiten konservativer Anlageoptionen (Zwänge durch den Gesetzgeber) mit dem gegebenen niedrigen Zinsniveau am Kapitalmarkt nicht mehr im Stande, langfristig Anlageerfolge für Neukunden abzubilden. Um nicht an Glaubwürdigkeit zu verlieren, stellte das Unternehmen damit ihre Aktivitäten am deutschen Markt ein.

Die Allianz LV AG möchte eine Art Vorreiterrolle in diesem Sommer übernehmen und kündigt neue Produkte mit noch niedrigeren Garantieversprechen an. Die kommende Aufgabe von Beratern wird dann sicher darin bestehen, dem “deutschen Garantiezinskunden” verständlich zu erklären, dass er langfristig mehr davon profitieren wird, als er es heute verstehen will. Geht es doch bei Altersvorsorgeprodukten um langfristigen Anlageerfolg. Wir vermuten, dass spätestens in 4 Jahren die typische, deutsche Lebens- und Rentenversicherung, mit dem sich heute bietenden Garantieversprechen am deutschen Endkundenmarkt, nicht mehr zu haben sein wird. Deshalb sagen wir: “Es wird der längste Schlussverkauf in dieser Branche sein”. Wer also heute über die abgegebenen Garantieversprechen der Versicherer “lästert” oder meint “dies sei zu wenig” oder “da muss mehr kommen”, der wird dann rückblickend sicher sagen: “Ach hätte ich damals doch noch…” Aber wie heißt es dann so schön “hätte, hätte Fahrradkette …”. ;-)

Nach unserem Dafürhalten sollte bereits in Schulen, zumindest in den oberen Stufen, frühzeitig Aufklärung und Wissensvermittlung betrieben werden, um die nachwachsende Generation auf diesen Markt vorzubereiten. Andere Länder haben uns da einiges voraus. Vielleicht unter dem Motto: “Lieber gut kopiert, als schlecht kreiert.” sollte man mal darüber nachdenken.

Fazit

Das Eichhörnchen und die Altersvorsorge

Die Frage, ob aktuell Lebensversicherungen attraktiv seien, beantwortete Johannes Lörper, Vorsitzender der Deutschen Aktuarvereinigungen (DAV), mit einem Vergleich:

“Das Eichhörnchen sammelt seine Vorräte vor dem Winter. Es ist froh, wenn es 90% Prozent seiner Vorräte wieder findet. Das Eichhörnchen wartet gar nicht erst auf eine Verzinsung.”

Wer also auf Vorsorge wegen weniger Verzinsung gänzlich verzichtet, wird später im Alter keinerlei finanzielle Vorräte zur Verfügung haben.

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Neue Qualitätsstandards in der Versicherungsvermittlung – wir freuen uns darauf!

Ziel ist die Steigerung der Beratungsqualität in der Versicherungsvermittlung und Beratung

Die Brancheninitiative aller wichtigen Verbände wird mit der Einführung eines Fortbildungssystems ab 2014 neue Maßstäbe in der Versicherungsberatung setzen.

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Die Durchführung ist einfach und für Verbraucher transparent. Einem Kunden wird damit erstmals die Möglichkeit gegeben, einen Einblick in den Fortbildungsstand und die Spezialisierung seines Beraters zu erhalten. Natürlich nur wenn dieser den Einblick zulässt, da die Maßnahme freiwillig sein wird. Jedoch, so denken wir, wird der Druck auf „Gegner“ dieser Initiative wachsen. Spätestens dann, wenn Verbraucher Informationen über die Qualifizierung eines Beraters erlangen wollen.

So wird das WB-Konto ab 2014 voraussichtlich aussehen

So wird das WB-Konto ab 2014 voraussichtlich aussehen

Langfristig wir es zu einer weiteren Marktbereinigung führen und die Qualität der Beratung wird steigen. Der zu erwartende Imagegewinn dürfte der Branche dann ebenfalls gut zu Gesicht stehen .

Kunden und qualitätsorientierte Versicherungsberater sollten sich als darauf freuen.

Dafür ein dickes „gefällt mir“  ;-)

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Allianz Riesterprodukt in der Kritik!

Verbraucherschutz kann was bewirken!

Vergleichen lohnt – wir vergleichen Anbieter in ihren Altersvorsorgeprodukten, ob Riester, Rürup, private- oder betriebliche Altersvorsorge

Ein aktuelles Urteil gegen die Allianz darf als großer Erfolg verbucht werden. Diese habe in ihrem klassischen Riesterprodukt eine Klausel (das viele Kleingedruckte), die besonders ältere, ärmere und kinderreiche Menschen benachteiligt.

Foto dpa

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Was heißt das nun genau. Durch Initiative des Verbrauchschutzes wurden die Versicherungsbedingungen des Allianz-Riesterproduktes auf diese Diskriminierung untersucht, dabei wurde festgestellt, dass nur Kunden mir einer Mindestbeitragsumme von 40.000 Euro, an den sogenannten Kostenüberschüssen beteiligt werden. Was in der Logik speziell ältere Sparer und Geringverdiener ausgrenzt, da diese das vorgegeben Ziel nicht erreichen können.

Kostenüberschüsse sind Überschüsse, die das Unternehmen regelmäßig erwirtschaftet und woran der Kunde zu beteiligen ist. Diese fallen an, wenn der Versicherer tatsächlich geringere Kosten hatte, als diese ursprünglich von ihm kalkuliert wurden. Im Übrigen, werben Versicherer bei ihrer Gesamtleistungsdarstellung, speziell in ihren Kundenangeboten mit diesen Kostenbeteiligungen, um in der Performance den ein oder anderen Wettbewerber im direkten Zahlenvergleich hinter sich zu lassen. Unwissende Verbraucher werden damit nicht unwesentlich beeinflusst (speziell durch Vergleichsportale oder abhängige Berater).

Warum unserer “Finanztest” sowas nie auffällt ist mir jedoch ein Rätsel. Aber dies sei nur eine Bemerkung am Rande.  ;-)

Das Urteil des Stuttgarter Landgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig, die Allianz prüft auch noch, ob entsprechende Rechtsmittel eingelegt werden. Aber dennoch ist dies wieder einmal ein Beispiel dafür, dass vergleichen lohnt und einen Spezialisten zur Unterstützung hinzuzuziehen, in diesem Thema der Anbietervergleiche unerlässlich ist, wenn das gewünschte Ziel nicht verfehlt werden soll.

Vergleichsportale können Zahlen vergleichen, jedoch nicht auf anbieterspezifische Besonderheiten eingehen. Dabei sind gerade diese oftmals entscheidungsrelevant, so unsere Erfahrung in der täglichen Beratungspraxis.

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Testvergleiche und Testsieger in der Altersvorsorge – wer kennt das nicht?

Ob Riesterrente, private Altersvorsorge, Altersvorsorgeprodukte für Selbstständige, fondsgebundene- oder klassische Rentenversicherung, alle haben einen Testsieg – Ihre doch auch, oder?

 

 Tarifvergleiche… viel schlimmer noch, wer trifft allein auf dieser Grundlage eine Altersvorsorgeentscheidung.

Es gibt kaum noch ein Versicherungsunternehmen, welches nicht einen Testsieg, einen Wimpel oder Pokal eingefahren hat und dies als „kriegsentscheidende“ Argumentation zur Kundengewinnung im Wettbewerbsvergleich einsetzt.

Allen voran unsere allseits geliebte „Finanzbibel“ ,die einzig wahre  „oberste Verbraucherschutzinstanz“ in gedruckter Form, unsere „Finanztest“. In einer Ausgabe gelobt, in einer anderen zerrissen, stehen die Anbieter auf dem Prüfstand.

Nicht das es falsch verstanden wird, eine solche Einrichtung ist gut und wichtig. Jedoch oft zu oberflächlich fallen die Prüfungen und tabellarischen Auflistung in Form eines Rankings aus. Ich frage mich doch ernsthaft, weshalb die finanzielle Bilanz eines Unternehmens, dem ein Kunde im Bereich der Altersvorsorge über einen langen Zeitraum seine Sparleistung und Rücklagenbereitschaft anvertraut, nicht auch in eine Bewertung mit einfließt?!

Gut, Kritiker dieser Meinung könnten sagen: „Was willst du mit einer Bilanz von heute – es gibt dir doch keine Sicherheit für die Zukunft“. Dem stimme ich sogar zu, aber wenn ich heute schon Informationen habe, die mich eventuell davon abhalten, genau diesen Anbieter aus meinem Vergleichsprozess heraus zu selektieren, warum sollte ich dies nicht tun. Ein Beispiel: Die Eigenmittelquote eines Versicherers ist unter anderem ein Indiz für seine wirtschaftliche Stabilität. Ebenso auch, und das wissen nur wenige, ein Gradmesser für seine Eigenständigkeit im Rahmen der auch in Zukunft zu treffenden Anlageentscheidungen für seine Kunden, den Versicherten. Deren Kapital er ja vermehren will, um die gewünschte Mehrleistung, also den Sinn einer Geldanlage zu erfüllen.

Begriffe wie Reservequote, Verwaltungskostenquote oder im Bereich der Fondsanlagen (bei Fondspolicen zu beachten), die Kickbackzahlungen der Fondsgesellschaften, die teilweise Schönrechnereien in den Angebotsdarstellungen betreiben, um bessere Zahlen liefern zu können als der auszustechende Mitbewerber, gehören in eine ausgewogene Bewertung mit eingearbeitet.

Aber zurück zum Beispiel. Liegt die Eigenmittelquote unterhalb eines Wertes von 130 %, steht die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf „der Matte“. Erstmal nicht schlecht, da diese ja die Versichertengemeinschaft schützen möchte!

Nur was passiert dann eigentlich? Vereinfacht gesagt, darf das Versicherungsunternehmen keine eigenständigen Entscheidungen mehr so ohne weiteres treffen, zumindest nicht ohne die Zustimmung der BaFin. Im Grunde eine Art Vormundschaft. Aber was ist daran so schlimm? Wenn sie gute Renditen erzielen wollen, müssen sie schnell am Geschehen des Kapitalmarktes sein und zeitnahe Entscheidungen treffen können, eventuell auch risikofreudige Entscheidung, um sich dann auch mit Erfolg zu belohnen.

Wie realistisch ist es mit einer solchen Regulierung noch besser zu sein als andere Anbieter? Diese Frage dürfen sie sich ruhig selbst beantworten.

Regelmäßig platzieren in vorderen Rängen auch einige Direktversicherer bei der Fachzeitschrift „Finanztest“, oft hierbei auch mit der begründenden Preisargumentation. Jetzt kann man ja sagen, aaaaahhhh das geht jetzt gegen Direktversicherer, weil  diese durch die „Finanzbibel“ immer so hoch gelobt werden. Nun dem ist mit einer Frage zu entgegnen.

„Wem gehören denn diese Direktversicherer eigentlich?

Überwiegend sind diese Tochtergesellschaften größerer Finanz- und Versicherungskonzerne, welche die jeweilige Direktversicherungsmarke als alternativen Kundenzugangsweg nutzen. Ob dort auch Kapital abgezogen wird, um eigene „Löcher“ zu stopfen?

So zumindest eine Mutmaßung, die bei genauerer Betrachtung der Unternehmensdaten diese Schlüsse zulässt. Wenn es lediglich bei der Kostenbetrachtung bliebe, die ausschließlich den Erfolg bei der Geldvermehrung ausmacht würde, dann wäre auch alles gut. Dem ist leider nicht so! In anderen Beiträgen sind wir bereits auf das Thema „Kostenverhältnis zum Ertrag“ eingegangen.

Nochmals, ich möchte hier nicht falsch verstanden werden, es geht gegen keinen im Besonderen. Vielmehr darum, dass auch zu einem guten Produktvergleich das Unternehmen, der Versicherer selbst auf dem Prüfstand gehört, welcher diese Produkte  seinem Endkunden anbietet. Es gibt unzählige Beispiele, wo wir der Meinung sind, hätte ein Kunde diese Informationen zu einem früheren Zeitpunkt gehabt, eben genau vor dem Beginn seiner Altersvorsorge, er hätte sich oftmals für einen anderen Anbieter entschieden.

Aber das Ruder nach dem späteren Erhalt dieser Informationen sofort herum zu reißen, wäre auch falsch. Die Aussage:„Hin und her macht Taschen leer“, ist hier oberstes Gebot und sollte wirklich auch beherzigt werden. Ob eine Veränderung lohnt, ist daher pauschal nicht zu beantworten.

Hierzu sollten Sie immer einen Spezialisten für dieses Thema aufsuchen. Der bloße Status eines Versicherungsmaklers reicht hier nicht aus. Bei einer Rechtsstreitigkeit suchen Sie ja auch nicht irgendeinen Anwalt auf.

Sie dürfen auch uns beim Wort nehmen, testen Sie uns!

Zum Ende diesen Beitrags noch ein Zitat von Sören Aaby Kierkegaard (1813-1855), dänischer Philosoph, Theologe und religiöser Schriftsteller

“Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit”

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