Blitzreform der Lebensversicherer


Stimmungsmache um jeden Preis!
Blitzreform der Lebensversicherer?

„Wer seinen Vertrag kündigen will, muss sich beeilen“ – So lautet die Überschrift in einer aktuellen Ausgabe des Tagesspiegels.

Wieder mal eine Schlagzeile mit dem Resultat gefährliches Halbwissen zu produzieren. Um damit eventuell Versicherungskunden zu Fehlentscheidungen und dann letztendlich auch zu wirtschaftlichen Nachteilen zu verhelfen.

In der Tat ist beabsichtigt, die Versichertengemeinschaften der einzelnen Versicherer zu schützen und Kunden die bisher bei vorzeitiger Vertragsauflösung eine “Gewinnbeteiligung” an den Bewertungsreserven erhalten haben, nicht mehr besser zu stellen bzw. die bisherige Handhabung bei vorzeitiger Vertragsauflösung zur Stablisierung der Gemeinschaft zu beenden(besonders ärgerlich, wenn diese vielleicht nur bilanzielle Buchwerte waren und Zahlungen von nicht vohandenem Bewertungsreservekapital an “vertragsbrüchige Kunden” fliesen müssen).

Ziel ist, zukünftig nur die Kunden in dieser Form an den Bewertungsreserven zu beteiligen, welche ihren Vertrag auch tatsächlich so umsetzen wie geplant, eben nicht jene die vorzeitig aus der Versichertengemeinschaft ausscheiden und damit wie bisher, zusätzliche „Gewinne“ kassieren durften, die teilweise gar nicht vorhanden sind. Dies belastet natürlich ungerechtfertigt den Versicherer und seine treuen Kunden.

Im Übrigen gilt dieses Thema überwiegend nur für konventionelle bzw. klassische Lebens- und Rentenversicherungslösungen (bzw. Policen mit einem so genannten Deckungsstock).

Hinzu kommt, dass mit dieser Schlagzeile der Gedanke bei Kunden einer bestehenden Lebensversicherung zur vorzeitigen Auflösung geschürt wird, auch wenn diese beispielsweise einen „Altvertrag“ mit noch höheren Garantiezinsversprechen haben. Was totaler Blödsinn wäre, da zu gegenwärtigen Marktbedingungen solche oftmals  als vermeintlich wichtig bezeichneten Garantieleistungen garnicht mehr zu bekommen sind. Wer also fachlich nicht in der Lage ist diese eigentlichen Informationen zu verarbeiten, wird sich durch falsches Handeln selbst schaden.

Vielen Kunden ist leider auch nicht immer klar, was der Sinn bzw. die Kernidee einer privaten Lebens- bzw. Rentenversicherung zur Altersvorsorge eigentlich ist. Es wird ausschließlich über Erträge und Verzinsungen argumentiert und bei dem aktuell schon länger anhaltenden Negativtrend ist dies auch “Futter für schlechte  Stimmung”. Der Versicherungsgedanke, das Langlebigkeitsrisiko also regelmäßiger lebenslanger Rentenbezug ist scheinbar zu keinem Zeitpunkt mehr Gegenstand einer Betrachtung.

Dabei wollte der Gesetzgeber aber genau diese Gedanken mit der Abschaffung alter Steuerprivilegien, für Verträge ab dem Jahre 2005 und der Einführung und Modernisierung des Alterseinkünftegesetzes in Gang bringen.

Die gesetzliche Rentenversicherung als Pflichtversicherung für Angestellte ohne Aussicht auf Ertrag, Kapitalzahlungsoptionen und individuell mögliche Hinterbliebenenregelungen werden bei keiner Diskussion angebracht (weil es ja eine Solidargemeinschaft ist) bzw. mit keinerlei Murren oder Beschwernis als gegeben hingenommen. Die private Versicherungswirtschaft die hingegen Erträge produziert, nur augenblicklich nicht in den historischen Höhen, wird „medial verprügelt“.

Hypothekenzinsen sind niedrig wie nie zuvor – das ist für viele gut so; die Anlagezinsen hingegen sehen wir augenblicklich  an einem Tiefpunkt. Jedoch darf man sich doch die Frage stellen, welche Alternativen zur Rücklagenbildung und planbaren zusätzlichen Rentenzahlung sind denn tatsächlich vorhanden? Welches Instrument existiert denn, einen Zeitraum über die Ansparzeit hinaus, also auch die Bezugszeit / Rentenphase abzubilden?
Zumindest ohne anfänglich schon große Kapitalrücklagen vorweisen zu müssen. Schließlich geht es nicht um Vermögensverwaltung, sondern überwiegend um den ergänzenden Rentenvorsorgeaufbau.

Im Übrigen zwingen die aktuellen Gegebenheiten des Kapitalmarktes alle nach deutschem Recht agierenden Versicherer mit Altersvorsorgeprodukten im Portfolio, speziell was die Garantiezinsanpassung betrifft, für neue Verträge ab 2015, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit einer weiteren Ganrantiezinssenkung zu reagieren. Um eben genau die Stabilität und Verlässlichkeit zum Schutze aller ihrer Kunden, die für die Absicherung einer lebenslangen Altersrente investieren, zu gewährleisten. Fondspolicen ohne Grantiezwänge werden dadurch nur wenig berührt.

Oft werden in neuen Offerten alternative Produkte und Lösungen anderer Risikoklassen präsentiert, nur muss hierbei klar sein, dass auch hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden können.

Die eigentliche Botschaft des Tagesspiegel ist wohl dabei: Ein Kunde der sowieso vor hat seinen Vertrag zu kündigen, aus welchem Grund auch immer, der sollte dies jetzt tun, weil er jetzt noch den Versicherer und seine Versichertengemeinschaft schädigen kann, bevor die angesprochene Gesetzesvorlage umgesetzt wird und dadurch für die Zukunft die bisherige Regelung nicht mehr angewandt werden muss.

Wenn es also das Ziel dieser Schlagzeile war zu verunsichern, dann ist dies ein „voller Erfolg“, nach unserem empfinden trägt dieser Bericht wieder einmal zu diesem Effekt bei und weniger, dass wirklich eine Hilfe durch diese Information zu Gunsten der Verbraucher entsteht.

Freundliche Grüße

Mathias Kühnert

 

Zum Thema “Stimmungsmache” noch einmal ein Link zu einem älteren Beitrag vom 17.02.2014, der ausgerechnet gestern gaaaanz groß durch die Medien wandert – BIAC Blog Leser wussten es aber schon viele früher. 😉

https://www.biac-vorsorgespezialist.de/volle-rentenkasse-gesetzliche-rentenversicherung-im-milliardenplus/

 

 

 


Ein Gedanke zu „Blitzreform der Lebensversicherer“


  1. Timo sagt:

    Ein guter und interessanter Artikel!

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