Die neue Mietrechtsreform ist beschlossene Sache


Die neue Mietrechtsreform ist beschlossene Sache!

Es gibt für beide Seiten positive als auch negative Veränderungen. Spätestens ab Anfang Mai 2013 sollen diese in Kraft treten.

Zum einen sollen nur noch eine eingeschränkte Mietminderung während einer energetischen Sanierungen möglich sein, das heißt die ersten drei Monate darf der Mieter die Miete nicht mindern. Der Mieter muss viel mehr den Baulärm und Staub dulden, wenn zum Beispiel die Fenster getauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Lediglich wenn die Wohnung zeitweilig unbenutzbar wird, soll das Minderungsrecht erhalten bleiben. Ziel dieser Rechtsänderung ist, ein Anreiz für Vermieter zur energetischen Sanierung ihrer Immobilien.

Ein weiterer Punkt ist die Erleichterung zur Zwangsräumung, wenn der Vermieter ein Opfer sogenannter „Mietnomaden“ geworden ist. Zukünftig müssen Gerichte solche Anträge vorranging und zügig bearbeiten. Der Vermieter kann so schneller ein Räumungsurteil erwirken, dessen Vollstreckung anhand der „Berliner-Räumung“ erleichter wird. Die „Berliner Räumung“ bedeutet: die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen zu lassen, ohne dass die Inhalte bzw. Gegenstände für zusätzlichen finanziellen Aufwand wegschaffen werden müssen.

Mieterseitig soll eine Begrenzung der Mietsteigerung auf nur noch 15 %, statt bisher 20 %, alle drei Jahre für Entlastung sorgen. Allerdings nur in Regionen, für die es im jeweiligen Bundesland im Vorfeld festgelegt wurde. Diese Regelung bezieht sich auch nur auf Bestandsmieten.


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