Direktversicherung oder Pensionskasse


Entscheidung in der betrieblichen Altersvorsorge

Direktversicherung vs. Pensionskasse?

Seit 2005 gibt es die steuerliche- und sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung beider Durchführungsvarianten. Somit scheint es, als gäbe es ab diesem Zeitpunkt für die betrieblichen Altersvorsorgevarianten Direktversicherung und Pensionskasse aus Kundensicht keinen Unterschied mehr.

BAV -Pensionskasse vs. Direktversicherung -BIAC

Gleichstellung bedeutet in diesem Zusammenhang die komplette Steuerbefreiung der Investitionsbeträge. Aktuell sind dies 4% zur festgelegten Beitragsbemessungsgrenze Rente West (BBG) in 2023 monatlich 292,-Euro bzw. jährlich 3504,- Euro zuzüglich einer Erhöhungsoption von weiteren 4% monatlich 292,- Euro, wenn keine weitere bAV besteht. Diese Erhöhungsoption besteht jedoch nicht in vollen Umfang, wenn bereits eine “alte” Direktversicherung nach Paragraph 40b EStG(Pauschalversteuerung) vorhanden ist.

Unter sozialversicherungspflichtiger Gleichstellung, ist die Befreiung der investierten Vorsorgebeiträge zur Sozialversicherung bis zur erwähnten Bemessungsgrenze von 4% zu verstehen.

Im Grunde wurde die Direktversicherung (nach §40b EStG) mit ihren Privilegien der Pauschalbesteuerung ab 2005 abgeschafft. Lediglich die bestehenden Verträge dürfen unter Einhaltung gewisser Spielregeln weiterhin mit ihren Vorteilen bestehen bzw. regulär auslaufen. Seit 2005 laufen beide Durchführungswege in ihren Verordnungen demnach absolut identisch.

Nun könnte man also meinen, ab diesem Zeitpunkt wäre es egal, welcher Lösung sich ein Kunde im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge zuwenden wollte – ob nun Direktversicherung oder Pensionskasse.

Zumal das Abkommen zur Übertragung zwischen den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds (Übertragungsabkommen) ermöglicht die Fortsetzung von Verträgen der betrieblichen Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel.Die Idee dahinter, es müssten nicht ständig neue Verträge geschlossen werden. Mit Übertragunsabkommen ist in der Regel der Übertrag vom bereits vorhanden Vertragskapital von Produktanbieter A zu Produktanbieter B gemeint.

Hier sei der Hinweis gegeben, die Produktlinien der Anbieter zur Pensionskasse werden nicht weiterentwickelt und erhalten keinen nennbaren Zuwachs. Man kann auch sagen, sie werden gesetzeskonform bis zum “Ende” verwaltet. In gegenwärtigen Kapitalumfeld niedriger festverzinslicher Anlagen, sind Innovationen in der Kapitalanlage essenziell für den Anlagerfolg – die Grundidee der Investition. Tarife für Direktversicherungen werden laufend in Ihren Tarifen modernisiert und angepasst. Ein Argument welches Berücksichtigung finden muss.

Hast du konkrete Fragen, nutze dein einfachen Weg, ruf an. Unsere Erfahrung ist, dass die Kommunikation auf schriftlichen Wege wesentlich zeitintensiver ist und auch Missverständnisse produziert. Willst du wirklich Hilfe, lass uns kurz telefonieren. Wir können auch nicht immer, rufen aber gern zurück.

Mathias Kühnert

Und weil das Thema betriebliche Altersvorsorge an sich schon ziemlich langweilig ist, mal was zum schmunzeln. Solltest du das Video gesehen haben und dann Kontakt zu mir aufnehmen wollen – sag einfach “ARD Mediathek” dann startet unser Gespräch mit einem Lachen – besser können wir nicht starten. 😉

https://www.ardmediathek.de/video/gute-arbeit-originals/erklaert-die-betriebliche-altersvorsorge-oder-gute-arbeit-originals/funk/Y3JpZDovL2Z1bmsubmV0Lzg3MC92aWRlby85NjIwMDUvc2VuZHVuZw

 


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert