Die gesetzliche Renteninformation richtig lesen und verstehen!


Die Renteninformation und Ihre versteckten Botschaften!

Erfahren Sie was wirklich in der Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung steht und mehr über die drastische Inflation der Entgeltpunkte!

Alle gesetzlich Rentenversicherten werden nach dem erreichten 27. Lebensjahr und mindestens nach 60 Monaten Beitragszahlungszeit (also nach fünf Jahren), automatisch und jährlich mit der Renteninformation versorgt.

Hinweis:Dieser Beitrag hat ein Zahlenupdate am 29.11.2022 erhalten (siehe Beitragsende). Die grundsätzlichen Erläuterungen bleiben unverändert.

Die mindestens fünfjährige Beitragszahlungszeit auch Anwartschaft genannt, ist Grundvoraussetzung für einen Leistungsanspruch aus der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung.

Am 01. Juni diesen Jahres wurde die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung 14 Jahre alt. Denn erstmals im Jahre 2002, verschickte der Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen seine Renteninformationen, welche Gegenstand unseres Blog-Beitrages ist, an seine Versicherten. Ziel ist dabei, dass alle Versicherten auf diesem Weg Auskunft über ihre individuellen Rentenansprüche erhalten sollen. Jeder Arbeitnehmer kann seine Renteninformationen aber auch unter info@deutsche-rentenversicherung.de anfordern.

Auch Sie werden sich sicherlich nicht erst am Ende Ihres Berufslebens fragen: Wie hoch wird meine Rente eigentlich sein? Welche Leistung ist für meine monatlichen vom Bruttogehalt abgezogenen Pflichtbeiträge (zuzüglich Arbeitgeberanteil), an gesetzlicher Altersrente zu erwarten?

Diese wichtigen Informationen bilden auch die Basis für die Ermittlung des zusätzlichen Versorgungsbedarfs und sind auch in unserer täglichen Arbeit Bestandteil einer professionellen Ruhestandsplanung.

Wo finde ich was in der Renteninformation?

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Die Wahrheit hinter der Renteninformation!

Die ausgewiesenen Rentenbeträge sind Bruttoleistungen. Das heißt, die Rentenzahlung wird noch um den Betrag zur Krankenversicherung von derzeit 8,2 % reduziert. Aktuell liegt der Krankenversicherungssatz bei 15,5 %, davon trägt die Deutsche Rentenversicherung 7,3 % und 8,2 % der Rentner selbst. Hinzu kommt der Abzug für die Pflegeversicherung von 2,05 % (kinderlose 2,3 %). Dadurch entsteht bereits eine Reduzierung von 142,40 Euro monatlich, der in diesem Beispiel als Prognose ausgewiesenen Altersrente.

Ein weiterer Punkt: Steuern!

Die Rente wird besteuert. Seit 2005 wurde das Rentensystem novelliert, es wurde zur nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Je nach Einkommen zwischen 0-42 % vom steuerpflichtigen Betrag. Im Jahr 2014 sind 68 % vom Rentenbetrag zu versteuern, ab dem Jahr 2040 dann 100 %. Es erfolgt eine Staffelung in 2 % Schritten. Im Übrigen, Rentenerhöhungen sind immer zu 100 Prozent steuerpflichtig (keine Staffelung).

Nun zum größten Problem: Inflation – Kaufkraftverlust.

Auch dieser Hinweis ist in der Rentenmitteilung ersichtlich, sogar eine Prognose wird abgegeben. Jedoch sollte man wissen, dass der durchschnittliche Rentenanpassungsfaktor der letzten 30 Jahre unterhalb der Prognose ausfiel (0,9%) und die Inflationsrate deutlich höher lag (über 2,5%). Die Auswirkungen sind also viel gravierender als in der Renteninformation dargestellt.

Wie Sie ja sicherlich wissen, wird bei der gesetzlichen Rente kein Kapital gebildet. Sie erwerben mit jedem neuen Beitragsjahr einen Zuwachs an Entgeltpunkten.

 

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Der Wert für einen Entgeltpunkt ist auch in der Renteninformation enthalten. Aktuell entspricht ein Entgeltpunkt 28,61 Euro in den alten  und 26,39 Euro in den neuen Bundesländern, für den Bezug einer lebenslangen Rentenleistung (Brutto!!!).

Wir machen die Probe: Die aktuelle Rentenanwartschaft nach heutigem Stand (in unserer beispielhaften Renteninformation 2014) beträgt 725,62 Euro. Ermitteln wir diesen Betrag doch  einmal selbst:  Durch die Multiplikation  von 26,39 Euro (Rentenwert neue Bundesländer, in unserem Beispiel bekannt), mit den bisher erwirtschafteten Entgeltpunkten von 27,4877, kommen wir auf den ausgewiesen Rentenanwartschaftsbetrag. Also alles logisch und nachvollziehbar.

Jetzt wird’s aber  krass! Eine Sache wird erst deutlich, wenn man sich exemplarisch mit der Vorjahresmitteilung auseinandersetzt. Also nicht nur abheften. 😉

Die Entwicklung der sogenannten Entgeltpunkte laut Renteninformation – in Verbindung mit dem Durchschnittsentgelt!

 

 

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Zur Veranschaulichung dieses Sachverhaltes, dienen uns hierzu exemplarisch die Renteninformationen 2011 und 2012. Ein Arbeitnehmer müsste eine Einkommenssteigerung in einem Jahr von 2.178 Euro erzielen, um weiterhin einen vollen Entgeltpunkt zu erhalten. War gemäß der Renteninformation 2011, noch ein Bruttojahreseinkommen in Höhe von 30.168 Euro dazu nötig, musste laut Renteninformation 2012, für das Erlangen eines weiteren ganzen Entgeltpunktes bereits ein Bruttojahreseinkommen von 32.446 Euro  erzielt werden. Dies bedeutet eine notwendige Einkommenssteigerung von 7,19%,  in einem Jahr! Oder anders formuliert, einen Kaufkraftverlust in Höhe von 7,19%, sofern  man diese Einkommenssteigerungen nicht erhalten hat. Es werden demzufolge weniger Entgeltpunkte gutgeschrieben ( nur noch 0,92 Entgeltpunkte).

Selbe Beitragslast – weniger Leistung. Doch “logisch”,oder!?

Noch deutlicher: Hätte man im Jahr 2010 exakt 30.268 € verdient, gab es dafür genau 1,0 Entgeltpunkt im Jahr 2011 (gemäß Durchschnittseinkommen laut Renteninformation 2011). Bei unveränderten Einkommen im Folgejahr, würde der Zuwachs nur noch mit 0,92 Entgeltpunkten auf der Rentenmitteilung 2012 festzustellen sein.

Im Übrigen der Punktezuwachs wird immer vom rentenversicherungspflichtigen Jahreseinkommen ermittelt. Sozialversicherungsfreie Bezüge oder Einkommen oberhalb der Bemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung bilden keine Anwartschaften, da auch keine Beiträge dafür anfallen. Derzeit werden diese nur bis zur BBG berechnet bzw. abgezogen (Beitragsbemessungsgrenze 2014: West 71.400 Euro p.a. und Ost 60.000 Euro p.a.).

Mehr Einkommen – mehr Punkte, weniger  Einkommen – weniger Punkte. Dies sei hier nur nochmal zur Sicherheit erwähnt. Der Faktor für einen Entgeltpunkt, ist immer das vorgegebene Durchschnittseinkommen.

Kurzum: Für’s selbe Geld weniger Leistung.
Reden wir also wirklich über Inflation und Kaufkraftverlust im Bereich zwischen 1 und 2 % , wenn wir uns den Hinweis in der Renteninformation auf der ersten Seite anschauen? Oder anders gefragt – zeigt das Beispiel auf Seite 2 die wirkliche Inflation, wenn bei Unterstellung einer theoretischen Inflationsbetrachtung von 1,5 % ein Kaufkraftverlust simuliert wird? Diese Zahlen wirken fast harmlos, gegen die ebenfalls dokumentierte Realität in jeder Renteninformation, wir hier eindrucksvoll aufgezeigt werden konnte.

Das verstehen wir unter: Die drastische Inflation der Entgeltpunkte!

Um aktuell zu bleiben, bedarf es im Übrigen für einen Entgeltpunkt, laut der Renteninformation 2022, einem Durchschnittseinkommen im Jahr von derzeit 38.901 € (ab 2023 dann 43.147 € = 15 % Steigerung).

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Eine Einkommenssteigerung, um der gigantischen Inflation der Entgeltpunkte zu entgehen wäre nötig. Von 2011 noch 30.268 Euro für einen Entgeltpunkt, zu 2014 bereits auf 34.852 Euro Bruttojahreseinkommen.  Diese Entwicklung von 15,14 % innerhalb von nur 3 Jahren wünschten sich sicherlich viele Arbeitnehmer, ebenfalls als Automatismus.

Das Rentenproblem lässt sich nicht von alleine lösen! Nicht ohne Grund wird in der Zeitschrift Finanztest (aktuelle September-Ausgabe 2014), eine Lobeshymne über die geförderte Vorsorge der Riester Rente gesungen. Basis der Bewertung in dieser Ausgabe ist die erzielbare Rendite, allein über die Zulagen und Steuervorteile. Nicht ganz unberechtigt, wird wegen dem aktuell schlechten Kapitalmarktumfeld, dieser Vorsorgelösung besondere Beachtung geschenkt.Vielen Förderberechtigten ist jedoch bis heute nicht bewusst, dass die Riester-Rente lediglich zum Ausgleich der zukünftig entstehenden Lücke in der gesetzlichen Rentenversicherung gedacht, naja und im Grunde schon fast ein “Muss” ist. Wenn man diesen Erwartungen entgegenwirken will.

Künftige Rentenerwartungen aus gesetzlicher Rente vielleicht bald auf Solzialhilfeniveau?

Bekommt ein Rentner von heute, sicher unter idealen Voraussetzungen noch ca. 63 % an monatlicher Rentenleistung seiner durchschnittlichen Nettobezüge aus der Erwerbsphase (brutto wie wir spätestens heute gelernt haben), wird es ab dem Jahre 2030 für zukünftige Rentner, für nicht mehr als 45 % der als Referenz dienenden Nettobezüge ausreichen (Inflation der Entgeltpunkte). Für Viele bedeutet diese Tatsache in Zukunft eine Rentenerwartung aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe des Sozialhilfeniveaus. Ein Problem für unseren Sozialstaat. Riester soll dieses Problem abwenden oder zumindest mildern. Keinen anderen Zweck erfüllt diese Förderidee. Daher auch nur für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte geschaffen und für Beamte, die sich im Grunde oft noch (nicht despektierlich gemeint) im Schlaf der Gewissheit einer Pension wiegen, aber im Grunde dringenden Handlungsbedarf verspüren müssten.

Egal wie man die Information dreht und wendet, es besteht der Zwang etwas zu tun, sonst sind die negativen Auswirkungen in der Rentenphase vorprogrammiert.

Abschließend noch eine kleine Anmerkung zur “Rente wegen voller Erwerbsminderung“ auf jeder Renteninformation. Erwerbsminderung ist nicht gleich Berufsunfähigkeit und die Kriterien zum Bezug dieser Erwerbsminderungsrente sind nicht leicht zu erfüllen. Sie müssen sich also nicht der Illusion hingeben, eine ausreichende Absicherung aus dem dokumentierten Anspruch an Erwerbsminderungsrente zu haben. Der Gesetzgeber hat dieses Risiko auf die private Versicherungswirtschaft ausgelagert und die Verantwortung in die Hände eines jeden Einzelnen gelegt.

Mit diesem Beitrag hoffen wir wieder einmal mehr, für etwas Verständnis und mehr Transparenz gesorgt zu haben.

Beste Grüße, Mathias Kühnert

Um aktuell zu bleiben, bedarf es im Übrigen für einen Entgeltpunkt, laut der Renteninformation 2022, einem Durchschnittseinkommen im Jahr von derzeit 38.901 € (ab 2023 dann 43.147 € = 15 % Steigerung).

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