Mifid II ist da – was tun?


Neues zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente – (Markets in Financial Instruments Directive) oder kurz MifidII

Im Jahre 2014 einigten sich die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine Überarbeitung von Mifid.

 

Ziel sollte es sein, die Effizienz, die Widerstandsfähigkeit und Integrität der Finanzmärkte zu steigern. Es handelt sich um einen Rechtsrahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten, der ein verbindliches Mindestniveau für die Erbringung von Finanzdienstleistungen festlegt.

Nun ist die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie gerade mal 2 Wochen in Kraft, schon nimmt man zum Teil heftige Kritik aus der Banken- und der Asset-Management Branche wahr. Von einem „bürokratischen Monstrum“ bzw. von „regulatorischem Irrsinn“ ist da die Rede.

Schon im Vorfeld hat das neue Regelwerk einen negativen Stempel aufgedrückt bekommen, dabei dient es doch ausdrücklich dem Schutz von Kundenvermögen und der Produktüberwachung, also ein an sich doch positives Signal.

Fest steht, dass mit Einführung von Mifid II eine gesetzlich vorgeschriebene Veränderung der Arbeitsweise im Wertpapiergeschäft einhergeht – auch für uns.

Für die Verbraucher bedeutet das künftig ebenso einen erhöhten Aufwand, aus Sicht des Gesetzgebers hat dies aber im Umkehrschluss auch einen noch höheren Anlegerschutz zur Folge.

Höherer Anlegerschutz – was bedeutet das konkret?

1.     Neugestaltung des Beratungsprotokolls, das ab sofort Anlageempfehlung heißt

2.     Ausweitung der Kostentransparenz

3.     Einführung von Zielmarktkriterien für Anlageprodukte

4.     Telefonaufzeichnungen

Die Anlageempfehlung bleibt zwar in den Grundzügen bestehen, wird aber an einigen Stellen noch detaillierter. So wird es künftig immer eine Prüfung der Geeignetheit geben, also ob Kunde und Produkt tatsächlich zusammenpassen. Die Begründung der Geeignetheit von Anlageempfehlungen hängt (wie bisher aber auch schon) von den persönlichen Umständen, Wünschen und Zielen des Kunden ab. Hier spielen weiterhin u.a. Kenntnisse und Erfahrungen, der Anlagehorizont, die finanziellen Verhältnisse und die Risikotoleranz  eine wichtige Rolle.

Ab sofort wird ein sogenannter Zielmarkt für jedes einzelne Finanzprodukt definiert. Es wird ein Abgleich der jeweiligen Ausprägung eines Produktes mit dem dazugehörigen Anlegerprofil stattfinden.

Ebenso spielt die Kostentransparenz eine noch wesentlichere Rolle. So wird der Kunde (auch das ist aber an sich nicht neu) über die Kosten bei Erwerb, über Produktkosten, über Kosten Dritter und über die Auswirkung der Kosten auf die Rendite während der Haltedauer informiert werden.

Ein weiterer Kostenausweis kommt hinzu. Dieser wird in der Regel einmal jährlich erstellt und zeigt eine Darstellung zur Kostenübersicht für den Kunden, in der alle tatsächlich entstandenen Kosten seiner Wertpapiergeschäfte ausgewiesen werden.

Wählt der Kunde die Telefonie für seine Wertpapierordererteilung, wird dieser künftig auch eine entsprechende Bedeutung beigemessen werden. Inhaltlich betrifft das die  Kommunikation bezüglich Annahme, Übermittlung und Ausführung von Kundenaufträgen.

Auch wir werden im Zuge dieser gesetzlichen Veränderungen sukzessive auf Sie zukommen, um Risikoprofile hinsichtlich Risikotoleranz und Produkt/Fondsempfehlungen abzugleichen.

Haben Sie Fragen, kommen auch Sie gern auf uns zu.

Viele Grüße, Sylvina Heinrich


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