Pflegestärkungsgesetz 2 kurz und einfach erklärt


Pflegestärkungsgesetz 2 – und was man darüber wissen sollte.

Ob ein Unfall oder eine Krankheit – im schlimmsten Fall führen diese Dinge dazu, dass man pflegebedürftig wird. Auf einen selbst und auf Angehörige kommen physische und psychische Anstrengungen zu, auch auf finanzieller Ebene kann es ebenso in einem Fiasko enden.

In jungen Jahren ist man stark, strotzt vor Gesundheit und der Begriff Pflege ist ein Fremdwort. Und bestenfalls bleibt es auch ein solches für den Rest des Lebens. Aber die Realität sieht leider oft anders aus. Es gibt immer mehr Pflegebedürftige, nicht ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal, nicht genügend Pflegeplätze und leider ist die Bereitschaft oder Möglichkeit,  innerhalb der Familie zu unterstützen auch nicht immer gegeben.  Die gerade neu eingeführten Pflegegrade 1-5 (seit 1.1.2017) haben zwar zur Folge, dass die Voraussetzungen für einen Pflegegrad schneller erfüllt sind als im bisherigen System (u.a. auch durch Berücksichtigung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten), führen aber auch zu höheren Kosten im Pflegestärkungsgesetz.  Wie lange sich also ein solches Konstrukt rechnet, ist fraglich und gerade für die heute unter 55jährigen ist es schwer vorstellbar, dass sie noch in den „Genuss“ dieser aktuellen Regelungen des Pflegestärkungsgesetzes kommen.

Private Pflegeversicherung schon in jungen Jahren – sofortiger Versicherungsschutz zu günstigen Beiträgen

Gerade junge Menschen sollen in Sachen Vorsorge an alles denken. Die zusätzliche Altersvorsorge muss angeschoben werden, die Berufsunfähigkeitsversicherung soll ebenso im Fokus stehen und nun ist auch noch die private Pflegeversicherung wichtig.

Aber es gibt inzwischen Produkte am Markt, die es jungen Leuten ermöglichen, mit einem kleinen Beitrag an diese wichtige Vorsorge zu denken. So kann beispielsweise ein heute  33jähriger 1000 EUR garantierte Pflegrente in den Pflegegraden 3 bis 5 für gerade mal 8, 50 EUR im Monat absichern. 13,80 EUR kostet die Absicherung für die Pflegegrade 2-5, auch in diesem Beispiel beträgt die garantierte Pflegerente 1000 EUR. Dazu kommen bei ambulanter Pflege, je nach Pflegegrad, gesetzliche Leistungen zwischen 689,00 und 1995,00 EUR, bei stationärer Pflege je nach Pflegegrad zwischen 770 und 2005 EUR. Betrachtet man diese beiden Positionen (private Pflegerente und gesetzliche Leistungen) zusammen, wird einem doch ein wenig die Sorge genommen, den etwaigen Pflegefall finanziell nicht stemmen zu können. Auch der Fakt, eigenes privates Vermögen und das der engsten Familienangehörigen fast in Gänze aufbrauchen zu müssen, wird somit ein wenig relativiert.

Ein weiterer Vorteil, sich schon in jungen Jahren über eine private Pflegeversicherung  Gedanken zu machen, dürfte der recht stabile Gesundheitszustand sein. Bedenken Sie, je älter wir werden, desto wahrscheinlicher sind Vorerkrankungen, die auch hier möglicherweise zu Risikozuschlägen führen.

Das Thema, rund um die Pflege, ist ein sehr beratungsintensives. Den gern aufkommenden Gedanken – „die wollen mir ja alle nur was verkaufen“, sollten Sie gedanklich beiseiteschieben.  Der Prozess der Beratung, Dokumentation und Beantragung ist ein so aufwendiger, dass Erträge aus diesen Versicherungsformen in keinster Weise kostendeckend sind. Vielleicht auch eine Erklärung dafür, dass der Versicherungsmarkt für diese Sparte die Werbetrommeln noch nicht so sehr rührt.

Wir wollen lediglich unserem Auftrag nachkommen, zu informieren und zu sensibilisieren.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Sylvina Heinrich


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