Testvergleiche und Testsieger in der Altersvorsorge – wer kennt das nicht?


Ob Riesterrente, private Altersvorsorge, Altersvorsorgeprodukte für Selbstständige, fondsgebundene- oder klassische Rentenversicherung, alle haben einen Testsieg – Ihre doch auch, oder?

 Testvergleiche und Testsieger in der Altersvorsorge – wer kennt das nicht?

 Tarifvergleiche… viel schlimmer noch, wer trifft allein auf dieser Grundlage eine Altersvorsorgeentscheidung.

Es gibt kaum noch ein Versicherungsunternehmen, welches nicht einen Testsieg, einen Wimpel oder Pokal eingefahren hat und dies als „kriegsentscheidende“ Argumentation zur Kundengewinnung im Wettbewerbsvergleich einsetzt.

Allen voran unsere allseits geliebte „Finanzbibel“ ,die einzig wahre  „oberste Verbraucherschutzinstanz“ in gedruckter Form, unsere „Finanztest“. In einer Ausgabe gelobt, in einer anderen zerrissen, stehen die Anbieter auf dem Prüfstand.

Nicht das es falsch verstanden wird, eine solche Einrichtung ist gut und wichtig. Jedoch oft zu oberflächlich fallen die Prüfungen und tabellarischen Auflistung in Form eines Rankings aus. Ich frage mich doch ernsthaft, weshalb die finanzielle Bilanz eines Unternehmens, dem ein Kunde im Bereich der Altersvorsorge über einen langen Zeitraum seine Sparleistung und Rücklagenbereitschaft anvertraut, nicht auch in eine Bewertung mit einfließt?!

Gut, Kritiker dieser Meinung könnten sagen: „Was willst du mit einer Bilanz von heute – es gibt dir doch keine Sicherheit für die Zukunft“. Dem stimme ich sogar zu, aber wenn ich heute schon Informationen habe, die mich eventuell davon abhalten, genau diesen Anbieter aus meinem Vergleichsprozess heraus zu selektieren, warum sollte ich dies nicht tun. Ein Beispiel: Die Eigenmittelquote eines Versicherers ist unter anderem ein Indiz für seine wirtschaftliche Stabilität. Ebenso auch, und das wissen nur wenige, ein Gradmesser für seine Eigenständigkeit im Rahmen der auch in Zukunft zu treffenden Anlageentscheidungen für seine Kunden, den Versicherten. Deren Kapital er ja vermehren will, um die gewünschte Mehrleistung, also den Sinn einer Geldanlage zu erfüllen.

Begriffe wie Reservequote, Verwaltungskostenquote oder im Bereich der Fondsanlagen (bei Fondspolicen zu beachten), die Kickbackzahlungen der Fondsgesellschaften, die teilweise Schönrechnereien in den Angebotsdarstellungen betreiben, um bessere Zahlen liefern zu können als der auszustechende Mitbewerber, gehören in eine ausgewogene Bewertung mit eingearbeitet.

Aber zurück zum Beispiel. Liegt die Eigenmittelquote unterhalb eines Wertes von 130 %, steht die Bundesaufsicht für Finanzdienstleistungen (BaFin) auf „der Matte“. Erstmal nicht schlecht, da diese ja die Versichertengemeinschaft schützen möchte!

Nur was passiert dann eigentlich? Vereinfacht gesagt, darf das Versicherungsunternehmen keine eigenständigen Entscheidungen mehr so ohne weiteres treffen, zumindest nicht ohne die Zustimmung der BaFin. Im Grunde eine Art Vormundschaft. Aber was ist daran so schlimm? Wenn sie gute Renditen erzielen wollen, müssen sie schnell am Geschehen des Kapitalmarktes sein und zeitnahe Entscheidungen treffen können, eventuell auch risikofreudige Entscheidung, um sich dann auch mit Erfolg zu belohnen.

Wie realistisch ist es mit einer solchen Regulierung noch besser zu sein als andere Anbieter? Diese Frage dürfen sie sich ruhig selbst beantworten.

Regelmäßig platzieren in vorderen Rängen auch einige Direktversicherer bei der Fachzeitschrift „Finanztest“, oft hierbei auch mit der begründenden Preisargumentation. Jetzt kann man ja sagen, aaaaahhhh das geht jetzt gegen Direktversicherer, weil  diese durch die „Finanzbibel“ immer so hoch gelobt werden. Nun dem ist mit einer Frage zu entgegnen.

„Wem gehören denn diese Direktversicherer eigentlich?

Überwiegend sind diese Tochtergesellschaften größerer Finanz- und Versicherungskonzerne, welche die jeweilige Direktversicherungsmarke als alternativen Kundenzugangsweg nutzen. Ob dort auch Kapital abgezogen wird, um eigene „Löcher“ zu stopfen?

So zumindest eine Mutmaßung, die bei genauerer Betrachtung der Unternehmensdaten diese Schlüsse zulässt. Wenn es lediglich bei der Kostenbetrachtung bliebe, die ausschließlich den Erfolg bei der Geldvermehrung ausmacht würde, dann wäre auch alles gut. Dem ist leider nicht so! In anderen Beiträgen sind wir bereits auf das Thema „Kostenverhältnis zum Ertrag“ eingegangen.

Nochmals, ich möchte hier nicht falsch verstanden werden, es geht gegen keinen im Besonderen. Vielmehr darum, dass auch zu einem guten Produktvergleich das Unternehmen, der Versicherer selbst auf dem Prüfstand gehört, welcher diese Produkte  seinem Endkunden anbietet. Es gibt unzählige Beispiele, wo wir der Meinung sind, hätte ein Kunde diese Informationen zu einem früheren Zeitpunkt gehabt, eben genau vor dem Beginn seiner Altersvorsorge, er hätte sich oftmals für einen anderen Anbieter entschieden.

Aber das Ruder nach dem späteren Erhalt dieser Informationen sofort herum zu reißen, wäre auch falsch. Die Aussage:„Hin und her macht Taschen leer“, ist hier oberstes Gebot und sollte wirklich auch beherzigt werden. Ob eine Veränderung lohnt, ist daher pauschal nicht zu beantworten.

Hierzu sollten Sie immer einen Spezialisten für dieses Thema aufsuchen. Der bloße Status eines Versicherungsmaklers reicht hier nicht aus. Bei einer Rechtsstreitigkeit suchen Sie ja auch nicht irgendeinen Anwalt auf.

Sie dürfen auch uns beim Wort nehmen, testen Sie uns!

Zum Ende diesen Beitrags noch ein Zitat von Sören Aaby Kierkegaard (1813-1855), dänischer Philosoph, Theologe und religiöser Schriftsteller

“Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit”

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