Versicherer verkaufen Versicherungsaltverträge


Bestandsverkauf von Lebens- und Rentenversicherungen (Versicherungsaltverträge) eine Thema womit sich Versicherer derzeit beschäftigen

 

In letzter Zeit liest man immer mal wieder, dass sich Anbieter von Lebensversicherungen, aufgrund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus, ihrer hochverzinsten Altverträge entledigen wollen.

Geht das überhaupt so einfach und was trägt der betroffene Kunde für Konsequenzen?

Vor Jahren abgeschlossene klassische Lebens- und Rentenversicherungen brachten den Kunden zum Teil Garantiezinssätze  bis zu 4%. Diese Altbestände aus Hochzinszeiten bereiten einigen Versicherern nun zunehmend Bauchschmerzen, denn sie müssen immer größere Anstrengungen aufbringen, diese Versprechungen zu halten, erhebliches Kapital wird gebunden.

Also halten einige Versicherer nach potentiellen Käufern Ausschau, um diese besagten Altverträge los zu werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

Variante 1: Alte Bestände nebst Eigenmitteln und Kapitalanlagen werden vom Versicherer an ein Abwicklungsunternehmen übertragen. Dort werden die Verträge mit allen Rechten und Pflichten weitergeführt.

Variante 2: Wäre der Verkauf des Lebensversicherers nebst allen Mitarbeitern, die auch zum neuen Eigentümer wechseln.

In beiden Fällen müssen die Belange der Versichertengemeinschaft, also die der Kunden gewahrt bleiben, das überwacht im Übrigen die Finanzaufsicht Bafin.

Was aber hat nun ein Investor von dieser Übernahme?

Vermutlich erhofft er sich, dadurch eine angemessene Rendite zu erwirtschaften.  Das geht z. B., in dem man weniger Überschüsse an die Versicherten zahlt. Über die Höhe der Überschussbeteiligung wird jedes Jahr neu entschieden. Der Versicherer richtet sich hier nach Wirtschaftslage und Anlagestrategie des Unternehmens.

Aber auch genau das Gegenteil könnte der Fall sein. Unter Umständen arbeitet der Investor der Altverträge sogar kosteneffizienter und kann somit Teile der Ersparnisse an die Kunden weitergeben. Denn sogenannte Konsolidierungsgesellschaften (Variante 1) brauchen im Gegensatz zu klassischen Lebensversicherern keinen Vertrieb, sparen somit Kosten auch die Entwicklung neuer Produkte fällt weg.

So oder so, betroffene Kunden müssen keine Panik haben. Abgesehen von der Tatsache, dass über die Jahre sicher ein paar Versicherungsmarken verschwinden werden, was traurig genug ist, denn mit diesem Wegfall gehen wohl auch immer Arbeitsplätze verloren, muss jeder Weiterverkauf von Versicherungsverträgen von der Bafin genehmigt werden. Die Belange der Versicherten müssen gewahrt werden.

Jeder Kunde kann sich außerdem über die jährliche Standmitteilung einen Überblick verschaffen, wie es um die Entwicklung des Vertrages steht.

Wir bieten im Übrigen eine unabhängige Prüfung und auch Betreuung Ihrer bestehenden Altverträge an. Wir analysieren hierbei, im Hinblick auf eine Weiterführung Ihrer Verträge, u.a. Faktoren wie Effizienz und Kostenstruktur.

Fakt ist, die zusätzliche private Altersvorsorge ist und bleibt unerlässlich. Auch wenn die gesetzliche Rente (GRV) die tragende Säule der Altersvorsorge in Deutschland ist und bleibt, so können aus ihr die heutigen 20 bis 34jährigen lediglich ca. 40% ihres Lebensstandards sichern.

Trotz Zinsflaute – es gibt interessante, innovative Lösungsmöglichkeiten, um die definitiv vorhandene Rentenlücke zu schließen.

Wir beraten Sie gern.

Viele Grüße

Sylvina Heinrich

 


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