Aktuelle Neuerungen im Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz!


Der Bundestrat und Bundestag beschäftigte sich wieder mit der Riester-Rente und der geförderten Altersvorsorge insgesamt.

Wir haben ja bereits vor kurzem auf geplante Änderungen im Altersvorsorge – Verbesserungsgesetz hingewiesen, nun können wir über die Ergebnisse berichten. Die ursprünglich geplante Erhöhung der steuerlichen Abzugsgrenze für Beiträge in der Rürup Rente, von bisher 20.000 € auf 24.000 € pro Jahr, wurde nicht umgesetzt. Sicherlich auch wenig dramatisch, da nur wenige die Grenze bisher ausgeschöpft haben und die es könnten haben in der Regel weniger ein Vorsorgeproblem.

AltvVerbG

Die avisierte Kürzung der fiktiven Verzinsung des Wohnförderkontos (Wohn-Riester) auf 1% von bisher 2% wurde ebenfalls nicht durchgesetzt.

Das sogenannte “Produnktinformationsblatt” wird zur besseren Vergleichbarkeit einen einheitlichen Standard bekommen. Ziel ist eine bessere Transparenz und Vergleichbarkeit  für Verbraucher.

Das Thema Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird in Verbindung mit der Altersvorsorge über eine Rürup-Rente flexibler gestaltet werden, um auch hier eine optimale steuerliche Förderung zu erlangen.

Speziell bei Riester sind nachstehende Maßnahmen geplant:

– Einbindung des Erwerbsminderungsschutz bei Altersvorsorgeverträgen

– Streichung der Bescheinigungsspflicht der Erträge (§94 Abs. 1 EStG)

Eigenheimrente (einige wesentliche Punkte):

– jederzeitige Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum

– Einmalbesteuerung des Wohnförderkontos wärend der Auszahlungsphase jederzeit möglich

– Verlängerung des Reinvestitionszeitraums (wurde eine geförderte, eigengenutzte Immobilie verkauft, musste zeitnah eine neue Immobilien zur Eigennutzung erworben werden, um keine schädliche Verwendung auferlegt zu bekommen, mit der Folge zur Rückzahlung der kompletten Förderung).


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