aktuelles Top Thema in der Privaten Krankenversicherung – Schuldenerlass!


Schuldenschnitt-Schuldenerlass-Zuschlagsreduzierung – Neue Themen in der Privaten Krankenversicherung 2013

Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht im Jahre 2007 ging man grundlegend von positiven Effekten für alle Bundesbürger aus. Dabei wurde nicht bedacht, dass es nicht nur eine Abneigung und mangelndes Verständnis für die Pflicht zur einer Krankenversicherung gab. Sondern auch an den fehlenden finanziellen Mitteln für bisher nicht Versicherte liegt.

Krankenversicherungspflicht

So gibt es mittlerweile in der Krankenversicherung einen Vielzahl von Pflichtversicherten, mit großen Beitragsrückständen, zuzüglich einem Säumniszuschlag von 5 % (pro Monat !!! also 60 % pro Jahr), die damit als säumige Mitglieder geführt werden. Eigentlich als Abschreckung gedacht, ist dies für Viele zur Kostenspirale geworden, welche nicht mehr zu stemmen ist. Gerade Versicherte die ohnehin schon arge Schwierigkeiten hatten, ihre Beiträge aufzubringen, stehen damit vor einem unlösbaren Problem.

Im Besonderen für selbstständige Jungunternehmer ohne regelmäßige Einkünfte scheint die Versicherungspflicht ein Fluch zu sein. Argumente “Wozu eine Krankenversicherung bezahlen, die ich sowieso nicht in Anspruch nehmen; das kann ich mir nicht leisten krank zu werden” und weitere dieser Art, sind oft gehörte Aussagen und drücken die Unzufriedenheit der betroffen Personen aus. Sicher sind diese “Argumente” oft nur pauschal,  auch logisch zu entkräften, ändern aber nichts am Dilemma.

Bereits 600.000 Versicherte, aus den gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen gefasst, haben Schulden bei ihrer Krankenversicherung.

In diesem Zusammenhang wurden nun 2 Dinge neu geregelt:

Der Säumniszuschlag von bisher 5 Prozent, wird nun auf 1 Prozent reduziert. Er bleibt zwar damit als Instrument bestehen, jedoch weit günstiger als bisher. Des Weiteren, wird wohl allen betroffenen Versicherten ein Teil ihrer angehäuften Schulden erlassen. Jedoch gibt es dafür keinen Pauschallösung. Es ist anzunehmen, dass bis zu einem Drittel des Schuldbetrages erlassen werden kann. Wie dies tatsächlich umgesetzt wird, ist noch nicht klar kommuniziert. Eventuell ist bereits Ende September eine genauere Aussage zu erwarten, da die Krankenkassen bis Mitte September dem Gesundheitsministerium einen Vorschlag dazu präsentieren sollen.

Als zweites Thema wird das Problem der rückwirkenden Beitragszahlung bis 2007 für bisher nicht Versicherte (trotz Pflicht) gelöst. Logisch, ein riesen Problem, wer kann schon rückwirkend 6 Jahre Beiträge zahlen, zumal keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen wurden. Für diesen Personenkreis öffnet sich jetzt befristet, bis zum 31.12.2013 eine Tür. Alle bisher rückwirkend fällig werden Beiträge bis 2007 werden erlassen. Damit schafft der Gesetzgeber eine einmalige Gelegenheit, für alle bisher nicht Versicherten, sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung den notwendigen Schutz zu finden. Ab 2014 wird für ab dann säumig werdende Beiträge, weiterhin einen Stundung oder Ermäßigung möglich sein, jedoch kein Erlass. Damit ist nun auch anzuraten dieses Zeitfenster von August bis Dezember 2013 zu nutzen.

Wie sicher jeder weiß, gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keine Leistungsunterschiede. Einkommensbedingt, egal ob hohe oder niedrige Beiträge gezahlt werden oder eventuell eine kostenfreie Familienversicherung besteht. Es ist eben alles gleich. Wer jedoch zahlungspflichtig ist und dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erhält nur eine reduzierte Leistung, welche sich auf einen Notfallversorgung und gewisse Früherkennungsuntersuchungen beschränkt. Im Übrigen sowohl für gesetzlich und privat versicherte Personen. Dieser Tarif fällt mit voraussichtlich 100 bis 150 Euro im Monat sehr niedrig aus. Die sich aus dem “Normalbeitrag” (säumiger Beitrag) ergebende Differenz wird dann nicht weiter aufkumuliert, dieser wir als Beitragsschuld erlassen. Genaueres dazu wird sicher noch folgen.

Der gesetzliche Mindestbeitrag (GKV) liegt bei ca 300 Euro, zzgl. der Pflegepflichtversicherung mit ca. 40 Euro pro Monat. Eine Anpassungsprüfung führt die gesetzliche Krankenkasse jedoch immer durch. Da die Beiträge immer einkommensabhängig und prozentual entrichtet werden, bis zum gesetzlichen Höchstbetrag (610 Euro), der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Nicht selten ist also die tatsächliche Beitragsforderung dann auch höher, als der anfängliche pauschale Einstiegsbeitrag. Auch logisch, eine Prüfung der Einkünfte gerade bei Selbstständigen, ist ja auch immer nur rückwirkend möglich. “Schwupp” ist dann mal fix auch eine Nachzahlung und Beitragsanpassung fällig (Erlass nicht möglich).

Lassen Sie sich also fachkundig von einem unabhängigen Spezialisten beraten, welches für Sie die sinnvollste Lösung ist. Gern auch durch uns. War doch klar – oder!? 😉

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Ein Gedanke zu „aktuelles Top Thema in der Privaten Krankenversicherung – Schuldenerlass!“


  1. Nachlieferung : Der sogenannte Notlagentarif NLT und dessen Beitrag, der zu zahlen ist bzw. in Anrechnung gebracht wird, im Fall von Beitragszahlungsversäumnissen (ab dem 2. Monat vorliegender Beitragsrückstand), ist auf 85 Euro mtl. festgelegt. Der genaue “Leistungsanspruch” ist noch nicht definiert, dem Begriff Notlagentarif = Notfallversorgung wir er aber sicher gerecht werden.

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